Qualifizierte Wärmedämmung und Details nach DIN verwenden.
Kollektorflächen am Gebäude planvoll nutzen.
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz von 2020 werden nunmehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien am Gebäude gemeinsam behandelt. Durch hochwertigen Wärmeschutz wird es möglich, den verbleibenden Energiebedarf durch erneuerbare Energien zu decken.
Durch einen umfassend geplanten Wärmeschutz und Hitzeschutz an der Gebäudehülle kann in Verbindung mit solaren Energieerzeugung für Wärme und Strom in die Zielrichtung „Nullenergiehaus“ entwickelt werden.
So wird ein neuer Baustandard für den Klimaschutz formuliert.
Neben der Erfüllung der „Buchstaben des Gesetzes“ sollte eine neue, übergreifende planerisch-konstruktive Denkweise entstehen, die zu attraktiven Gebäuden führt.
Gebäude sollen den Bewohnern zukünftig besten wohnlichen Nutzen und weitgehend unabhängige regenerative Energieversorgung liefern.
Sikora SCI Ingenieure. Hier geht’s zum Klimaschutz:
Mitglieder der Ingenieurkammer Bau NRW