Abbruchplanung gemäß § 62 Absatz 3 BauO NRW 2018.
Die Planung sicheren Abbruchs und Rückbaus ist Aufgabe des Tragwerksplaners.
Das Durcharbeiten der Bestandsstatik eröffnet die Möglichkeit,
vorhandene Traglastpotentiale für den Rückbau zu nutzen.