Mindestanforderungen zum baulichen Schallschutz legt die DIN 4109 fest.
Anforderungen höherer Qualität sind im Beiblatt 2 der DIN 4109 vorgeschlagen.
Das Schutzniveau fließt schon bei der Baustoffauswahl und dem Entwurf der Konstruktion durch den Tragwerksplaner ein.
Als staatlich anerkannte Sachverständige für den Schall- und Wärmeschutz (saSV) stellen wir rechnerische Schallschutznachweise
auf, prüfen Fremdnachweise und
führen Baukontrollen nach LBO durch.
guter Schallschutz ist... die Stille dieses Bildes genießen...
Guter Schallschutz ist unabdingbar für den Nutzer und den Besitzer eines Gebäudes.
Wer sich auf Dauer etwas Gutes tun will, sollte schon bei der Planung daran denken.
Integrierte Schall- und Wärmeschutzplanung: Sikora SCI Ingenieure
Mitglieder der Ingenieurkammer Bau NRW